AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BILDERBUBE – Sven Rödig

I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von BILDERBUBE (Sven Rödig). Sie gelten als vereinbart, sobald der Kunde das Angebot annimmt, die Lieferung oder Leistung entgegennimmt oder das Material veröffentlicht. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich zurückgewiesen, es sei denn, BILDERBUBE stimmt schriftlich zu.

Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Aufträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.

II. Auftragsproduktionen

Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Kostenerhöhungen während der Produktion sind BILDERBUBE erst anzuzeigen, wenn eine Überschreitung von mehr als 15 % der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten absehbar ist. Verzögerungen, die BILDERBUBE nicht zu vertreten hat, können zu einer angemessenen Erhöhung des Honorars führen.

BILDERBUBE ist berechtigt, Leistungen Dritter im Namen und auf Rechnung des Kunden einzukaufen. Die Abnahme erfolgt durch Auswahl der finalen Aufnahmen durch BILDERBUBE. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung keine Mängelrüge, gilt das Werk als abgenommen.

III. Überlassene Waren und Leistungen

Diese AGB gelten für alle vom Kunden erhaltenen Waren und Leistungen (Foto-, Film-, Grafik-, Multimedia- oder sonstige Leistungen, analog oder digital). Der Kunde erkennt das Urheberrecht von BILDERBUBE an (§ 2 Abs.1 Ziff.5 UrhG). Gestaltungsvorschläge oder Konzepte des Kunden sind eigenständige Leistungen und gesondert zu vergüten.

Die überlassenen Waren und Leistungen bleiben Eigentum von BILDERBUBE. Der Kunde muss sie pfleglich behandeln und darf sie nur für den vereinbarten Zweck weitergeben. Reklamationen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt schriftlich erfolgen.

IV. Nutzungsrechte

Der Kunde erhält grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht für die vereinbarte einmalige Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder Datenbanken sind zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des jeweiligen Mediums. Exklusive Nutzungsrechte, räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und sind zusätzlich zu vergüten.

Die Nutzung der Waren und Leistungen über die vereinbarte Art oder Dauer hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung von BILDERBUBE und ist honorarpflichtig. Jede Weitergabe an Dritte oder interne Weiterverwendung ist nur mit korrekter Urheberkennzeichnung erlaubt.

Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.

V. Haftung

BILDERBUBE haftet nicht für Rechte Dritter an abgebildeten Personen oder Objekten, außer es liegt ein unterzeichnetes Release-Formular vor. Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche Nutzung, Veröffentlichung und Kontextualisierung der gelieferten Materialien.

VI. Honorare

Es gilt das vereinbarte Honorar. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich das Honorar nach der MFM-Bildhonorarübersicht. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Das Honorar deckt die einmalige Nutzung ab. Kosten für Material, Modelle, Requisiten, Reisen oder Spesen sind zusätzlich zu tragen. Das Honorar wird bei Ablieferung fällig, Teilhonorare bei Teilablieferungen. Abschlagszahlungen sind entsprechend dem Leistungsumfang zulässig.

Ein Honorar ist auch dann zu zahlen, wenn das Material nicht veröffentlicht wird. Für Layout- oder Präsentationszwecke wird ein Mindesthonorar von €75 pro Aufnahme berechnet.

Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

VII. Rückgabe der Waren und Leistungen

Analoge Waren sind spätestens drei Monate nach Lieferung oder Nutzung zurückzusenden, inklusive zweier Belegexemplare. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung zu löschen. Verlängerungen sind nur wirksam, wenn schriftlich von BILDERBUBE bestätigt.

Die Rücksendung erfolgt auf Kosten des Kunden und auf dessen Risiko.

VIII. Vertragsstrafe / Schadensersatz

Bei unberechtigter Nutzung der Waren und Leistungen ist eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars fällig, zusätzlich zu weiterem Schadensersatz. Bei fehlender oder falscher Urheberkennzeichnung wird ein Aufschlag von 100 % auf das Nutzungshonorar erhoben.

IX. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Kunden, die Kaufleute sind, ist der Wohnsitz von BILDERBUBE.

X. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ungültige Klauseln werden durch wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

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